Für die Nutzung von Vera
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von digitalPRO in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dort stehen sie vollständig, zusammen mit der Widerrufsbelehrung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Früher stand hier eine zweite, eigene Fassung. Zwei Regelwerke für dieselbe Leistung laufen mit der Zeit auseinander – genau das war passiert. Seit dem 22. August 2026 gibt es nur noch eine.
Auszug aus den verlinkten AGB, wörtlich übernommen. Maßgeblich ist die dortige Fassung.
„Abweichend von § 6 wird ‚Vera‘ ausschließlich gegen monatliche Zahlung angeboten; der Vertrag über ‚Vera‘ ist für den Kunden monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Der Anbieter kann den Vertrag über ‚Vera‘ zusätzlich jederzeit mit sofortiger Wirkung (fristlos) kündigen, insbesondere aus betrieblichen Gründen oder bei Einstellung des Dienstes; in diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte, auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Beträge anteilig zurückerstattet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“
Kündigungen bedürfen der Textform – eine E-Mail an info@digitalpro-software.de genügt (§ 6 Abs. 3).
Konto löschen ist keine Kündigung. Über „Meine Daten → Konto löschen“ im Assistenten entfernen Sie Ihre Daten sofort und unwiderruflich. Der Vertrag endet dadurch nicht – dafür genügt die kurze E-Mail oben. Wir werden über die Löschung informiert und melden uns, wenn dazu etwas offen ist.
Der Umfang bemisst sich nach Anfragen je Kalendertag – genau der Zahl, die im Tarif steht. Weitere Begrenzungen der Anfragen je Stunde, Woche oder Monat gibt es nicht. Der Zähler beginnt um 0:00 Uhr deutscher Zeit neu. Nur die Zusatzfunktion Schulungen hat ein eigenes Monatskontingent – wie viele, steht in der Tabelle unten.
Gezählt wird nach Aufwand: eine Antwort ohne Recherche als halbe Anfrage, mit Recherche als eine, mit zugeschalteter gründlicher Recherche als anderthalb. Die gründliche Recherche gehört zu „Plus“ und „Ultimate“; im „Starter“ wird sie als normale Recherche ausgeführt und auch nur als eine Anfrage gezählt. Ein angehängtes Dokument zählt je angefangene 25.000 Zeichen eine weitere.
Baut Vera eine Datei, zählt sie ebenfalls nach Aufwand: ein Aushang, ein Schild oder ein Logo als halbe Anfrage, eine Excel-Tabelle oder ein Word-Schriftstück als zwei, eine Präsentation als vier ohne Recherche („Schnell“), acht mit Recherche („Standard“) und zwölf mit vertiefter Recherche („Gründlich“). Das klingt viel und ist es auch: Eine Präsentation der Stufe „Standard“ beschäftigt den Rechner gemessen rund zwölf Minuten, und in dieser Zeit warten alle anderen.
Was eine Frage kostet, sehen Sie bei angehängten Dokumenten, bei zugeschalteter gründlicher Recherche und bei jeder Datei vorher: Vor einer Datei fragt Vera kurz nach – wie ausführlich, für wen – und schreibt auf jeden Knopf, was es zählt. Diese Rückfrage kostet nichts, Sie können danach einfach etwas anderes tun. Sonst sehen Sie es direkt nach der Antwort, weil sich erst dann entscheidet, ob Vera nachsehen musste. Ihren Stand sehen Sie jederzeit unter dem Eingabefeld und unter „Meine Daten“.
Ist das Tagesvolumen aufgebraucht, hört Vera nicht auf: Bis zum doppelten Tageswert antwortet sie im Sparmodus weiter. Sie sieht dann weiter im Internet nach, liest die Seiten aber nicht mehr vollständig; angehängte Dokumente kann sie im Sparmodus nicht auswerten.
Privatpersonen und Vereine buchen „Starter“, „Plus“ oder „Ultimate“. Der genannte Preis ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Vera wird von einer Person genutzt; weitere Nutzer lassen sich nicht anlegen. Hilfe gibt es über die Anleitung und per E-Mail, aber ohne zugesagte Reaktionszeit – einen Anspruch auf telefonische Unterstützung oder Antwort binnen einer bestimmten Frist gibt es hier nicht. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört nicht dazu; Vereine erhalten ihn auf Wunsch, weil sie Mitgliederdaten verarbeiten.
Betriebe, Gemeinden und Handwerk buchen „Plus“ oder „Ultimate“ zum Nettopreis. Dazu gehören die Rechnung auf das Unternehmen, der Auftragsverarbeitungsvertrag und eine zugesagte Antwortzeit. Sie können Mitarbeiter anlegen: Jeder weitere Nutzer kostet 50 % des Tarifpreises und bringt sein eigenes Tagesvolumen mit – geteilt wird nichts. Ab zehn Mitarbeitern wird die Firmenlösung gesondert vereinbart.
Technisch ist beides gleich: dasselbe Sprachmodell, dieselbe Antwortqualität, dieselbe Recherche. Der Unterschied steht im Vertrag, nicht im Können.
| Tarif | Anfragen/Tag | im Sparmodus bis | Speicher | gründliche Recherche | Schulungen/Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Starter (privat) | 50 | 100 | 2 GB | nein | 1 |
| Plus (privat) | 250 | 500 | 10 GB | ja | 5 |
| Ultimate (privat) | 750 | 1.500 | 25 GB | ja | 20 |
| Plus (geschäftlich) | 250 je Nutzer | 500 | 10 GB | ja | 5 |
| Ultimate (geschäftlich) | 750 je Nutzer | 1.500 | 25 GB | ja | 20 |
In den Geschäftstarifen bringt jeder bezahlte Nutzer sein eigenes Tagesvolumen mit – fünf Mitarbeiter im Tarif Plus haben also zusammen 1.250 Anfragen am Tag, nicht 250 geteilt durch fünf.
Antworten von Vera werden automatisiert erzeugt und können unvollständig oder unzutreffend sein – bis hin zu frei erfundenen Angaben. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige fachliche Beratung. Wesentliche Ergebnisse sind vor der Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen kommen als PDF per E-Mail.
Ihr Preis bleibt 24 Monate unverändert. Danach dürfen wir ihn höchstens einmal im Kalenderjahr anpassen, und auch das nur, um geänderte Kosten für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung auszugleichen.
Eine Anpassung kündigen wir Ihnen mindestens drei Monate vorher in Textform an. Bis sie wirksam wird, können Sie zu diesem Zeitpunkt kündigen – darauf weisen wir in der Ankündigung noch einmal gesondert hin.
Sie können Ihre Daten jederzeit selbst in gängigen Dateiformaten aus dem System ausgeben – während der ganzen Laufzeit und ohne uns zu fragen.
Nach dem Vertragsende bleibt dieser Zugriff 90 Tage bestehen, danach werden die Daten gelöscht. Für die Ausgabe berechnen wir nichts.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben Ihre eigene Angelegenheit. Sichern Sie steuerlich relevante Unterlagen deshalb vor der Löschung.
Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO finden Sie ebenfalls auf digitalpro-software.de; für Firmenkunden schließen wir ihn auf Wunsch ab.